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Die Verwaltung

1400 - 1800
Nötzlikarte 1717
Das ‚Gericht Egnach’, wie der Name war, wurde verwaltet vom bischöflichen Obervogt im Schloss Arbon. Dorthin hatten die Bauern auch ihren Zehnten abzuliefern oder vor Gericht zu erscheinen. Als die Eidgenossen aber 1460 den Thurgau eroberten, wurde den Egnachern ein zweiter Herr in Person des Landvogts von Frauenfeld vorgesetzt, und damit wurde das Ganze kompliziert. Die Egnacher zahlten jetzt als Untertanen oder Leibeigene an zwei Herren, und diese stritten sich oft über ihre Kompetenzbereiche. Im Jahre 1544 erhielt aber das ‚Gericht Egnach’ von den regierenden Eidgenossen eine ‚Offnung’. Diese gestand das Recht zu, ein eigenes Wochengericht zu halten unter dem Vorsitz des Ammans als Stellvertreter des Obervogts von Arbon. So konnte fortan manch langer Weg erspart werden. Aber das Joch von zwei Herren lastete über 300 Jahre auf den Schultern der Egnacher.
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