Kopfzeile

Inhalt

Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.tg.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Urne Öffnungszeiten

Abstimmungssonntag: jeweils von 10.00-11.00 Uhr bei folgenden Standorten

  • Schulhaus Hegi
  • Schulhaus Steinebrunn
  • Schulhaus Egnach
  • Gemeindehaus in Neukirch

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei abgeben.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • die Stimm- oder Wahlzettel nicht in einem separaten Kuvert verschlossen sind
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
  • der Stimmrechtsausweis zusammen mit den Stimm- oder Wahlzettel in einem Kuvert liegen
Icon