Spartageskarte Gemeinde
Als Nachfolgelösung der bisherigen Gemeindetageskarten bietet die Gemeinde Egnach das neue Angebot der SBB: "Spartageskarten Gemeinde" an.
Ab dem 1. Oktober 2024 werden die Spartageskarten Gemeinde nur noch an Einwohnerinnen und Einwohner der politischen Gemeinde Egnach verkauft.
Das Kontingent der Tageskarten wird neu schweizweit geregelt sein. Die Tageskarten werden neu mit Vor- und Nachname, sowie Geburtsdatum personalisiert und können persönlich am Schalter mit einem amtlichen Ausweis bezogen werden. Bei mehreren Personen aus dem gleichen Haushalt reicht es, wenn eine Person am Schalter erscheint. Eine vorgängige Reservation ist nicht möglich.
Die neuen SBB Spartageskarten Gemeinden sind in verschiedenen Preisstufen erhältlich:
Preisstufe 1 (bis 10 Tage vor Reisebeginn)
2. Klasse (mit Halbtax) CHF 39.00
2. Klasse (ohne Halbtax) CHF 52.00
1. Klasse (mit Halbtax) CHF 66.00
1. Klasse (ohne Halbtax) CHF 88.00
Preisstufe 2 (ab 9 Tage und bis 1 Tag vor Reisebeginn)
2. Klasse (mit Halbtax) CHF 59.00
2. Klasse (ohne Halbtax) CHF 88.00
1. Klasse (mit Halbtax) CHF 99.00
1. Klasse (ohne Halbtax) CHF 148.00
Die Spartageskarten Gemeinde können nicht auf Personen ausgestellt werden, welche unter 16 Jahren alt sind. Bei Fragen zu Angeboten für Reisende unter 16 Jahren wenden Sie sich bitte direkt an einen Schalter der SBB.
Über nachstehenden Link können Sie sich einen Überblick des neuen Angebots verschaffen: Spartageskarte Gemeinde
Gründe für eine Erstattung:
- Mehrfachkauf identischer Spartageskarten Gemeinde.
Es wurden mehrere Spartageskarten Gemeinde für dieselbe Person gekauft.
- Spartageskarte Gemeinde für falsche Kundengruppe gekauft.
Der oder die Kund/in hat Halbtax statt Vollpreis oder Vollpreis statt Halbtax gekauft.
- Erstattung bei nachträglichem Kauf eines persönlichen Generalabonnements.
Der oder die Kund/in kauft sich ein persönliches Generalabonnement, das am Reisetag gültig ist und benötigt die Spartageskarte Gemeinde nicht mehr.
- Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall)
Die Reise kann wegen Krankheit oder Unfall nicht angetreten werden. Dazu wird ein Arztzeugnis benötigt. - Todesfall des Kunden oder der Kundin.
Der oder die Kund/in ist vor Reiseantritt verstorben. Dazu wird ein Nachweis für den Todesfall benötigt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 071 474 77 77 | einwohnerdienste@egnach.ch |