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Revision Friedhofreglement fakultatives Referendum

21. November 2025

Revision Friedhofreglement – fakultatives Referendum
Der Gemeinderat hat in Zusammenarbeit mit der Friedhofkommission das Friedhofreglement aus dem Jahr 2013 überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Das revidierte Friedhofreglement wurde vom 5.–26. September 2025 dem öffentlichen Mitwirkungsverfahren unterstellt. Innert Frist gingen drei Eingaben zum Reglement ein, die der Gemeinderat grossmehrheitlich guthiess und in das neue Reglement einfliessen lässt. Auch wurden durch die Verwaltung noch kleinere Anpassungen beantragt. Nach dem Mitwirkungsverfahren wurden die folgenden Artikel angepasst:

Art. 11, Allgemeine Bestimmungen
• Hunde sind auf dem Friedhofareal an der kurzen Leine zu führen (anstatt verboten).

 Art. 13, Friedhof Winzelnberg
• Ergänzung: Auf dem Friedhof Winzelnberg in Steinebrunn werden bestattet:

Art. 15, Grabstätte Winzelnberg
• Ergänzung der Auflistung der Grabstätten mit den Familiengräbern (nur bestehende, es werden keine neuen erstellt)
• Urnenbeisetzung im Grab eines Angehörigen separat notieren und nicht als Grabstätte auflisten.

Art. 16, Grabpflege
• Absatz 1 und 5 wurden zusammengefügt und umgeschrieben als Artikel 1 und 2.
• Grabräumung als letzter Absatz im Artikel, Ergänzung Entsorgung falls nicht entfernt durch die Angehörigen
• Entfernung Anzahl Bepflanzungen durch den «Fonds für Grabunterhalt» der evang. Kirchgemeinde.

Anhang 1 – Todesfallkosten
• Ergänzung Benützung Aufbahrungshalle, Verrechnung gemäss Gebührenreglement
• Anpassung Kosten Friedhofgärtner, Verrechnung gemäss Gebührenreglement

Der Gemeinderat hat das Friedhofreglement mit den Anpassungen genehmigt und zuhanden des fakultativen Referendums freigegeben. Das Friedhofreglement wird während der Frist vom 21. November bis am 20. Dezember 2025 im Gemeindehaus, Abteilung Zentrale Dienste, sowie auf der Website www.egnach.ch öffentlich aufgelegt.

Das Referendum kommt zustande, wenn 200 Stimmberechtigte innert 30 Tagen nach Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan verlangen, die Genehmigung des revidierten Friedhofreglementes der Gemeindeversammlung zur Abstimmung zu unterbreiten. Die Unterschriften sind vor Ablauf der Frist bei der Gemeindekanzlei, Bahnhofstrasse 81, 9315 Neukirch (Egnach) einzureichen. Die Unterschriftenliste ist vor Beginn der Sammlung der Gemeindekanzlei Egnach zur Prüfung zu unterbreiten

Die Mitglieder der Friedhofkommission sind:
• Emil Müller, Gemeindepräsident und Präsident der Kommission
• Reto Sproll, Gemeinderat und Vizepräsident
• Christian Fischer, Diakon Kath. Kirchgemeinde
• Michael Graf, Kath. Kirchgemeinderat, Liegenschaften
• Patrik Meisser, Evang. Kirchenvorsteherschaft, Liegenschaften
• Gerrit Saamer, Evang. Pfarrer
• Res Schallenberg, Friedhofgärtner
• Céline Uehlinger, Friedhofvorsteherin, Aktuarin

Gemeinderat

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ENTWURF_Friedhofreglement_01.01.2026_NEU (PDF, 180.96 kB) Download 1 ENTWURF_Friedhofreglement_01.01.2026_NEU
Friedhofreglement_BISHER (PDF, 130.17 kB) Download 2 Friedhofreglement_BISHER
Synopse Friedhofreglement der Politischen Gemeinde Egnach -fakultatives Referendum (PDF, 157.91 kB) Download 3 Synopse Friedhofreglement der Politischen Gemeinde Egnach -fakultatives Referendum
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