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Einleitungsbeschluss Gestaltungsplan und Landumlegung SOB

11. September 2026

Öffentliche Auflage

Gestützt auf § 27 und § 53 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird öffentlich aufgelegt:

Einleitungsbeschluss Gestaltungsplan und Landumlegung SOB

(Parzellen Nrn. 279, 280, 281, 282, 3239, 3240 und 3173 in der Wohnzone W2 sowie Teil der Parzelle Nr. 271 (Strasse Kesslersbach))

Der Gemeinderat Egnach hat am 31. März 2026 beschlossen, über das Gebiet Kesslersbach einen Gestaltungsplan samt Landumlegung zu erstellen. Die Gebietsabgrenzung ist im Situationsplan 1:2‘000 ersichtlich. Die Landumlegung erfolgt nach dem Verhältnis der Flächen.

Auflagefrist:      11. September – 30. September 2026

Auflageort:       Abt. Bau und Umwelt, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 81, 9315 Neukirch 

Rechtsmittel:

Wer durch den aufgelegten Einleitungsbeschluss, die Gebietsabgrenzung sowie die Art der Neuzuteilung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Einsprachen sind an den Gemeinderat Egnach, Bahnhofstrasse 81, 9315 Neukirch (Egnach) zu richten.

9315 Neukirch-Egnach, 11. September 2026                                                      Gemeinderat

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Plan Einleitungsbeschluss Kesslersbach (PDF, 416 kB) Download 0 Plan Einleitungsbeschluss Kesslersbach
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