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Mitteilungen aus dem Gemeinderat 21. November 2025

21. November 2025

Mitteilungen aus dem Gemeinderat

Zonenplanänderung Schule Egnach – Mitwirkung
Aufgrund des anstehenden Bevölkerungswachstums benötigt die Volksschulgemeinde mehr Schulraum und ist intensiv an der Schulraumplanung. Um Fläche für neue Schulbauten in Egnach zu generieren, ist eine Zonenplanänderung notwendig. Dafür hat bereits ein Mitwirkungsverfahren stattgefunden. Aufgrund des Vorprüfungsberichtes des Departementes für Bau und Umwelt DBU wurden die Unterlagen zur Zonenplanänderung nochmals überarbeitet. Neu ist geplant, die neue Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA (2’500 m2) vollständig durch die Auszonung einer OeBA-Zone von 2’991 m2 zu kompensieren. Dieser Ansatz wird aus planerischer Sicht sehr begrüsst. Ferner wird positiv bewertet, dass der geplante Fruchtfolgeflächen (FFF)-Verlust mit der Auszonung vollständig kompensiert werden kann. Eine generelle Beurteilung zeigt, dass die geplante Einzonung grundsätzlich mit dem übergeordneten Recht und den Vorgaben des kantonalen Richtplanes KRP vereinbar ist. Infolge der Änderungen müssen die Unterlagen nochmals für das öffentliche Mitwirkungsverfahren öffentlich aufgelegt werden. Der Gemeinderat hat die Unterlagen zuhanden der zweiten Mitwirkung verabschiedet. Während der Zeit vom 28. November bis 17. Dezember 2025 liegen die Unterlagen im Gemeindehaus, Abteilung Bau und Umwelt, sowie auf www.egnach.ch öffentlich auf. Am 1. Dezember 2025 um 19 Uhr findet im Mehrzweckraum Rietzelg in Neukirch eine Informationsveranstaltung zum öffentlichen Mitwirkungsverfahren über die Zonenplanänderung Schule Egnach statt. Alle interessierten Personen sind herzlich eingeladen.

Meteorwasserleitungsbau Luxburgerfeld West und Bucherstrasse bis Parkplatz, Egnach
Der Gemeinderat hat das Projekt für die Meteorwasserentwässerung Luxburgerfeld West, welche entlang der Zinctec-Gebäude zur bestehenden Hochwasserentlastung führt, verabschiedet. Dieses Projekt ist im Entwässerungskonzept des Gestaltungsplanes Luxburgerfeld vorgesehen. Das Projekt beläuft sich gemäss Kostenvoranschlag auf 155’000 Franken. Weiter hat der Gemeinderat das Projekt Meteorwasserleitung Bucherstrasse bis Parkplatz (westlich vom Egnacher-2Rad-Center) genehmigt. Die Kosten belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag auf 393’000 Franken. Die Kosten für die Projekte sind im Budget enthalten. Mit den Projektierungsarbeiten wurde die Firma Wälli AG Ingenieure, Romanshorn, beauftragt.

Nutzungsvereinbarung für die Nationalstrasse N23
Der Gemeinderat hat vom Bundesamt für Strassen ASTRA eine Rechnung für die jährliche Nutzungsgebühr erhalten, welche entrichtet werden muss, weil die Gemeinde Werkleitungen im Strassenkörper betreibt. Der Gemeinderat hat gegen die Gebühr Beschwerde erhoben. Gemäss gesetzlichen Vorgaben sind Nutzungen durch den Kanton und Gemeinde für ihre eigenen Bedürfnisse, soweit sie Gegenrecht gewähren, unentgeltlich. Mit dem ASTRA konnte der Gemeinderat nun eine Vereinbarung abschliessen, in welcher das ASTRA auf das Entgelt für die Nutzung des Nationalstrassenkörpers für die Gemeindewerke Abwasser/Meteorwasser, Fernwärme, Gas und Wasser verzichtet. Im Gegenzug verzichtet die Gemeinde auf die Verrechnung der Abwassergebühren für das Ableiten des Strassenwassers der N23 und den Bezug von Wasser ab Hydranten für Reinigungsarbeiten des Strassenkörpers und der Strassenschächte, entsprechend der Praxis bei Kantonsstrassen.

Revision Friedhofreglement – fakultatives Referendum
Der Gemeinderat hat in Zusammenarbeit mit der Friedhofkommission das Friedhofreglement aus dem Jahr 2013 überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Das revidierte Friedhofreglement wurde vom 5.–26. September 2025 dem öffentlichen Mitwirkungsverfahren unterstellt. Innert Frist gingen drei Eingaben zum Reglement ein, die der Gemeinderat grossmehrheitlich guthiess und in das neue Reglement einfliessen lässt. Auch wurden durch die Verwaltung noch kleinere Anpassungen beantragt. Nach dem Mitwirkungsverfahren wurden die folgenden Artikel angepasst:

Art. 11, Allgemeine Bestimmungen
• Hunde sind auf dem Friedhofareal an der kurzen Leine zu führen (anstatt verboten).

 Art. 13, Friedhof Winzelnberg
• Ergänzung: Auf dem Friedhof Winzelnberg in Steinebrunn werden bestattet:

Art. 15, Grabstätte Winzelnberg
• Ergänzung der Auflistung der Grabstätten mit den Familiengräbern (nur bestehende, es werden keine neuen erstellt)
• Urnenbeisetzung im Grab eines Angehörigen separat notieren und nicht als Grabstätte auflisten.

Art. 16, Grabpflege
• Absatz 1 und 5 wurden zusammengefügt und umgeschrieben als Artikel 1 und 2.
• Grabräumung als letzter Absatz im Artikel, Ergänzung Entsorgung falls nicht entfernt durch die Angehörigen
• Entfernung Anzahl Bepflanzungen durch den «Fonds für Grabunterhalt» der evang. Kirchgemeinde.

Anhang 1 – Todesfallkosten
• Ergänzung Benützung Aufbahrungshalle, Verrechnung gemäss Gebührenreglement
• Anpassung Kosten Friedhofgärtner, Verrechnung gemäss Gebührenreglement

Der Gemeinderat hat das Friedhofreglement mit den Anpassungen genehmigt und zuhanden des fakultativen Referendums freigegeben. Das Friedhofreglement wird während der Frist vom 21. November bis am 20. Dezember 2025 im Gemeindehaus, Abteilung Zentrale Dienste, sowie auf der Website www.egnach.ch öffentlich aufgelegt. Die weiteren Details dazu entnehmen Sie bitte dem Inserat dazu im Lokalanzeiger vom 20. November 2025.
 

Weiter hat der Gemeinderat
– der Raiffeisenbank Neukirch-Romanshorn die Durchführung eines Anlasses vom 24. bis 26. April 2026 auf dem Parkplatz Rietzelg, Neukirch, bewilligt

Gemeinderat

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