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Mitteilungen aus dem Gemeinderat 16. Mai 2025

16. Mai 2025

Mitteilungen aus dem Gemeinderat

Gewässerraumfestlegung in der Gemeinde Egnach – Mitwirkungsverfahren
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnah werden. Unter anderem müssen die Kantone deshalb entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten «Raumbedarf der Gewässer» festlegen. Dieser verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden, und schützt ihre Uferbereiche. Der Kanton Thurgau legte zunächst den behördenverbindlichen Raumbedarf unter Mitwirkung der Gemeinden fest. Im weiteren Verlauf legen die Gemeinden auf Basis des behördenverbindlichen Raumbedarfs den grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum fest. Die Fachplaner der NRP Ingenieure AG haben im Auftrag der Politischen Gemeinde Egnach die grundeigentümerverbindlichen Gewässerräume für das gesamte Gemeindegebiet inkl. Grenzgewässer erarbeitet und aufgrund der kantonalen Vorprüfung überarbeitet. Diese überarbeiteten Pläne hat der Gemeinderat genehmigt. Der Gewässerraum entlang des Bodensees wird erst festgelegt, wenn die Schutzanordnung Flachmoor erledigt ist.

Welche Auswirkungen hat die Festlegung des Gewässerraums für die Grundeigentümer/-in?
Für die Grundstücke, welche an ein Gewässer angrenzen, löst die grundeigentümerverbindliche Festlegung des Gewässerraums den behördenverbindlichen Gewässerraum bzw. die Übergangsbestimmungen ab. Bestehende Bauten und Anlagen im Gewässerraum, die rechtmässig erstellt und bestimmungsgemäss nutzbar sind, sind in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt. Gewisse Umbauten, innere Erweiterungen und Umnutzungen bleiben aufgrund der erweiterten Besitzstandsgarantie möglich. Der Gewässerraum verringert die zulässige bauliche Ausnützung der gesamten Parzelle nicht. Neubauten, intensive Landwirtschaft und der Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln sind im Gewässerraum nicht erlaubt. Allerdings müssen dafür bereits heute Mindestabstände zu Gewässern eingehalten werden (kantonales Wasserwirtschaftsgesetz, Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung des Bundes, Direktzahlungsverordnung). Die Festlegung der Gewässerräume sowie die damit verbundenen Änderungen an Sondernutzungsplänen wird ab Dienstag, 20. Mai bis 30. Juni 2025 zur Mitwirkung öffentlich  aufgelegt.

Am Montag, 19. Mai 2025, um 19.30 Uhr findet in der Mehrzweckhalle Rietzelg, Neukirch, eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Anwesend sein werden auch die zuständigen Fachplaner der NRP Ingenieure AG. Im Weiteren finden am 12. und 19. Juni 2025 von 14.00–16.00 Uhr und von 19.00–21.00 Uhr Sprechstunden im Mehrzweckraum, Rietzelgweg 5, Neukirch, statt. Nach der Mitwirkungsphase werden die Pläne bereinigt und für die öffentliche Auflage vorbereitet.

Aufhebung Sondernutzungspläne
Auf den 1. Januar 2020 hat der Gemeinderat die vom Kant. Departement für Bau und Umwelt DBU genehmigte Ortsplanung (neuer Zonenplan und Baureglement) in Kraft gesetzt. Die neue Ortsplanung wurde an das neue kantonale Planungs- und Baugesetz PBG und damit auch an die interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe IVHB angepasst. Bis spätestens Ende 2027 sind die bestehenden Sondernutzungspläne gemäss §122 PBG ebenfalls anzupassen oder nicht mehr notwendige aufzuheben. Die Aufhebung der Sondernutzungspläne wurde ab 12. Januar 2024 während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Während der öffentlichen Auflage ist eine Einsprache gegen die Aufhebung des Gestaltungsplans GP Maien eingegangen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, auf die Aufhebung des GP Maien zu verzichten.

Folgende Sondernutzungspläne sollen ausser Kraft gesetzt und dem Departement für Bau und Umwelt zur Genehmigung unterbreitet werden:
Arealüberbauungspläne:
– Arealüberbauungsplan Seerose RRB Nr. 842 vom 27.06.1989
– Arealüberbauungsplan Wohnüberbauung Egnach RRB Nr. 694 vom 25.04.1984
Gestaltungspläne:
– Gestaltungsplan am Wilerbach DBU Entscheid Nr. 76 vom 14.11.2001, Änderung mit DBU-Entscheid Nr. 28 vom 31.03.2003
– Gestaltungsplan Egnach Bergli DBU-Entscheid Nr. 26 vom 14.01.1997
– Gestaltungsplan Grünau-Neukirch RRB Nr. 1278 vom 11.08.1992, Änderung mit DBU-Entscheid Nr. 1 vom 06.01.2015
– Gestaltungsplan Luxburg Schilfweg DBU-Entscheid Nr. 38 vom 25.03.1997
– Gestaltungsplan Schochenhauserzelg DBU-Entscheid Nr. 73 vom 22.11.2000
– Gestaltungsplan Auäcker DBU-Entscheid Nr. 51 vom 02.07.2009
Quartierpläne:
– Quartierplan Egnach-Südwest RRB Nr. 610 vom 01.07.1997
– Quartierplan Neukirch Südwest RRB Nr. 1491 vom 07.09.1982
– Quartierplan Schochenhaus RRB Nr. 842 vom 05.04.1972

Arbeitsvergabe
Für die Strassensanierung eines Teilstücks im Mausacker, Steinebrunn, hat der Gemeinderat den folgenden Auftrag vergeben:
– Strassenbauarbeiten an die Firma Bürgi Tief- und Strassenbau GmbH, Bischofszell zum Preis von 58'000 Franken.
Die Kosten dafür sind im Budget 2025 enthalten.

Fussballfest des FC Neukirch-Egnach vom 5. Juli 2025
Der FC Neukirch-Egnach feiert dieses Jahr sein 25-Jahr-Jubiläum. Anlässlich des Fussballfestes vom 5. Juli 2025 hat der Gemeinderat die Nutzung des Hartplatzes auf dem Sportplatz, Neukirch, vom 2. bis 7. Juli 2025 für den Aufbau eines Festzeltes genehmigt. Weiter hat der Gemeinderat die Spielzeit für Musik bis längstens 03.30 Uhr bewilligt. Der Gemeinderat dankt der betroffenen Bevölkerung ganz herzlich für das Verständnis und wünscht dem FC Neukirch-Egnach ein wunderschönes Jubiläumsfest.

Weiter hat der Gemeinderat:
– der Dorfvereinigung Egnach die Nutzung des Seeparks Luxburg für den Spiel- und Plauschtag vom 16. August 2025 bewilligt. Der Gemeinderat wünscht bereits heute ein wunderschönes Fest.

Der Gemeinderat hat Kenntnis genommen:
– von der Einwohnerzahl per 25. April 2025: 5’160

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