Kopfzeile

Inhalt

Leinenpflicht für Hunde

26. März 2024
Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand.

Die gesetzliche Leinenpflicht* vom 1. April – 31. Juli verhindert, dass in
den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von
freilaufenden Hunden ausgeht. Verantwortungsvolle Hundehalterinnen
und Hundehalter halten sich daran.

Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme zugunsten der Wildtiere!

Weiterführende Informationen finden Sie unter:
WWW.VETERINAERAMT.TG.CH
WWW.JFV.TG.CH

Widerhandlungen gegen diese Leinenpflicht können gemäss § 13 Abs. 1 Ziff. 4a der Verordnung des Regierungsrats über das Halten von Hunden (RB 641.21) mit Fr. 100 gebüsst werden.

Zugehörige Objekte

Name
Leinenpflicht 1. April - 31. Juli Download 0 Leinenpflicht 1. April - 31. Juli
Icon