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Abschaffung Hinterlegung Heimatschein

16. Februar 2024
Aufgrund der Anpassung der Einwohnerregisterverordnung
(ErV) per 1. Januar 2024 müssen
die Heimatscheine nicht mehr beim Hauptwohnsitz
hinterlegt werden. Daher bitten wir
Sie, bei Gelegenheit Ihren Heimatschein mit
einem amtlichen Ausweis am Schalter der Zentralen
Dienste abzuholen.
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Gerne informieren wir Sie darüber, dass zum 1. Januar 2024 eine Änderung in der Einwohnerregisterverordnung des Kantons Thurgau in Kraft getreten ist. Nach dieser Anpassung ist es ab sofort nicht mehr notwendig Ihren Heimatschein beim Einwohneramt zu deponieren. Dieser Entscheid wurde im letzten Jahr vom Regierungsrat beschlossen.
Der Heimatschein dient als Nachweis des Heimatortes (Heimatgemeinde) einer Schweizer Person und enthält wichtige Informationen, die bei der Registrierung im Einwohnerregister berücksichtigt werden. Diese Informationen können neu direkt über das Personenstandsregister des Zivilstandsamtes abgefragt werden. Die Zivilstands- und Personendatenänderungen werden laufend vom Zivilstandsamt aktualisiert, sodass die Daten automatisch auf dem neuesten Stand sind.
Es gilt zu beachten, dass in anderen Kantonen teilweise noch Heimatscheine hinterlegt werden müssen. Das hat zur Folge, dass es bei einem Umzug in einen anderen Kanton erforderlich sein könnte, den Heimatschein vorzuweisen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, den Heimatschein sicher zu Hause aufzubewahren.
Die hinterlegten Heimatscheine können bei den Zentralen Diensten der Gemeinde Egnach persönlich abgeholt werden. Bitte bringen Sie dazu einen amtlichen Ausweis mit und beachten Sie die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.
Bei Fragen stehen Ihnen die Einwohnerdienste der Gemeinde Egnach gerne zur Verfügung.

Einwohnerdienste

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