HinweisAlle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter
www.tg.ch und des Bundes unter
www.admin.ch
UrnenöffnungszeitenAbstimmungssonntag: jeweils von 10.00-11.00 Uhr bei folgenden Standorten
- Schulhaus Hegi
- Schulhaus Steinebrunn
- Schulhaus Egnach
- Gemeindehaus in Neukirch
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Brieflich abstimmenWas ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei abgeben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- die Stimm- oder Wahlzettel nicht in einem separaten Kuvert verschlossen sind
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- der Stimmrechtsausweis zusammen mit den Stimm- oder Wahlzettel in einem Kuvert liegen