Versand Stimmmaterial
Abklärungen haben ergeben, dass beim Druck der Stimmausweise Fehldrucke, mit grosser Wahrscheinlichkeit ausgelöst durch einen Papierstau, erstellt wurden. Nach aktuellem Wissenstand wurden fünf Stimmausweise doppelt gedruckt. Die betroffenen Personen sind in der Druckvorlage nacheinander aufgeführt. Die Personen, welche in der Druckvorlage vor und nach den betroffenen fünf Personen aufgeführt sind, wurden telefonisch kontaktiert. Da verlief der Versand wieder korrekt.
Aufgrund des Aufgabeverzeichnisses für die Post und der Anzahl des nach dem Versand noch vorhandenen Abstimmungsmaterials, ist davon auszugehen, dass, wenn überhaupt, nur noch wenige Personen von einem Fehlversand betroffen sein könnten.
Wir bitten trotzdem alle stimmberechtigten Personen, den Erhalt des Materials zu überprüfen und, sollten zwei Couverts zugestellt worden sein, das überzählige Couvert, vollständig bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Zentrale Dienste, Bahnhofstrasse 81, 9315 Neukirch-Egnach persönlich zurückzubringen. Bitte melden Sie sich auch bei uns, wenn kein Abstimmungscouvert zugestellt wurde.
Wir weisen darauf hin, dass eine doppelte Stimmabgabe strafbar ist und gemäss Strafgesetzbuch mit Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe bestraft werden kann.
Die Staatskanzlei des Kantons Thurgau, welche die Oberaufsicht über die ordnungsgemässe Durchführung der Abstimmungen hat, ist über den Fehlversand informiert. Das Vorgehen der Gemeindekanzlei im Umgang mit diesem Fehler findet in Rücksprache mit der Staatskanzlei statt.
Gerne dürfen Sie sich für Fragen oder Rückmeldungen direkt an die Gemeindeschreiberin Eveline Mezger, Tel. 071 474 77 67 oder eveline.mezger@egnach.ch wenden.
Der Druckprozess für zukünftige Drucke des Stimmausweises wird jetzt überprüft und gegebenenfalls optimiert.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Gemeindekanzlei Egnach