Mitteilungen aus dem Gemeinderat 25. April 2025
Mitteilungen aus dem Gemeinderat
Verkauf Bahnhofplatz 6, Egnach – Referendum wurde ergriffen
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 11. Februar 2025 beschlossen, die Liegenschaft Bahnhofplatz 6 in Egnach zum Preis von 760’000 Franken zu verkaufen, um eine Gewerbeliegenschaft zu realisieren. Der Verkauf wurde vom 28. Februar bis am 29. März 2025 dem fakultativen –Referendum unterstellt.
Gemäss Gemeindeordnung sind Liegenschaftenverkäufe mit einem Bilanzwert von über 100’000 Franken dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Das Ergreifen des Referendums gehört zu den politischen Rechten einer oder eines Stimmberechtigten. Die Formvorschriften sind im kantonalen Stimm- und Wahlgesetz geregelt bzw. vorgegeben. Damit das Referendum zustande kommt, müssen innert 30 Tagen 200 stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner unterschreiben. Innert Frist sind bei der Gemeindekanzlei über 300 gültige Unterschriften gegen den Verkauf der Liegenschaft Bahnhofplatz 6 eingereicht worden. Die Unterschriftenbögen wurden geprüft. Trotz kleinerer Unzulänglichkeiten wurde das Referendum vom Gemeinderat für gültig erklärt und der Verkauf wird somit der Gemeindeversammlung am 26. Mai 2025 zur Abstimmung unterbreitet.
Zukunft Bahnhofplatz Egnach
Vor mehr als einem Jahr hat sich der Gemeinderat über die Zukunft des Bahnhofplatzes 6 in Egnach beraten. Dies war notwendig, weil das Mostereiareal und der Bahnhofplatz in Egnach umgebaut werden. Eine neue Regenabwasserleitung soll verlegt und der Bahnhofplatz neu gestaltet werden. Das Gebäude Bahnhofplatz 6 muss daher in die Planung miteinbezogen werden. Das Gebäude entspricht nicht der Zone, in der es steht und eine reine Sanierung ist nicht zonenkonform. Im Mitwirkungsverfahren für das Mostereiareal wurde von den Egnacherinnen und Egnachern der Wunsch geäussert, den Volg-Laden zu erhalten. Nach Diskussionen mit den Verantwortlichen des Volgs scheint es fraglich, ob der Volg-Laden in der aktuellen Liegenschaft bleiben wird. In der aktuellen Liegenschaft stehen hohe Investitionen an, welche mit den mässigen Umsatzsteigerungserwartungen voraussichtlich nicht gedeckt werden können. Der Gemeinderat hat daher nach einer Alternative für einen Volg-Laden oder einen anderen Lebensmittelladen gesucht. Der Standort Bahnhofplatz 6 wurde als ideal befunden. Dies aus folgenden Gründen:
– Die Liegenschaft muss sowieso in die Planung der Neugestaltung des Bahnhofplatzes miteinbezogen werden.
– Die geografische Lage für ein Lebensmittelgeschäft und/oder Dienstleistungszentrum ist ideal.
– Die Liegenschaft ist im Besitz der Gemeinde.
Der Gemeinderat kann sich neben einem Lebensmittelladen auch ein Café, ein Gesundheitszentrum oder andere Dienstleistungsbetriebe vorstellen. Deshalb räumt er sich bei einem Verkauf die Möglichkeit zweier Wunschmieter vertraglich ein. Dies würde
das neu entstehende Dorfzentrum stärken.
Egnacher 2Rad-Center GmbH ist Mieterin
Gemäss dem Referendumstext haben die Unterzeichnenden den Wunsch, die bestehenden Strukturen bzw. das bestehende Geschäft zu erhalten. Gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. b der Gemeindeordnung musste und konnte nur der Verkauf der Liegenschaft dem Referendum unterstellt werden. Somit wird ausschliesslich über den Verkauf abgestimmt. Die Nutzung und/oder Vermietung der Liegenschaft liegt gemäss Art. 21 Abs. 1 lit. b der Gemeindeordnung in der Kompetenz des Gemeinderates. Der frühere und der aktuelle Geschäftsinhaber der Egnacher 2Rad-Center GmbH, welche Mieterin des Gebäudes Bahnhofplatz 6 ist, wurden bereits vor mehr als einem Jahr, am 16. Januar 2024 über die Pläne des Gemeinderates informiert. Erst an dieser Besprechung erfuhr der Gemeinderat vom damaligen Geschäftsführer des Egnacher 2Rad-Centers, dass er einen potenziellen Nachfolger für das Geschäft hat. Mit dem Egnacher 2Rad-Center besteht ein normaler Mietvertrag, welcher jederzeit von beiden Seiten kündbar ist. Der Gemeinderat hat dem jetzigen Geschäftsinhaber, Nico Baldauf, bereits damals im Januar 2024 mitgeteilt, dass der Gemeinderat ihm keine Sicherheiten bezüglich der Mietdauer geben kann, aber dass ihm der Mietvertrag nicht gekündigt wird, bevor es nicht sein muss. Der Gemeinderat hat auch angeboten, bei der Suche nach einer passenden Liegenschaft zu helfen und ihn nach Möglichkeiten zu unterstützen.
Gewerbefläche für ein Lebensmittelgeschäft
Die Bevölkerung von Egnach wurde im «Lokalanzeiger » vom 15. März 2024 erstmals über die Pläne des Gemeinderates informiert. Der Gemeinderat hat dem Käufer Auflagen für den Kauf der Liegenschaft gemacht, um sicherzustellen, dass genügend Gewerbefläche erhalten bleibt. Im Grundbuch wird festgehalten, dass in der neuen Liegenschaft mind. 50 % Gewerbefläche entstehen muss. Vertraglich festgehalten wird, dass der Gemeinderat zwei Wunschmieter vorschlagen kann. Der Gewerbeanteil steigt mit dem Neubau um das 2 ½-fache. Der Gemeinderat und der Investor stehen in engem Kontakt mit dem Volg, um den Laden in Egnach zu erhalten und das neue Dorfzentrum zu stärken. Auch mit weiteren Interessenten, die bereits auf das mögliche Angebot aufmerksam geworden sind, wird das Gespräch gesucht. Der Gemeinderat möchte betonen, dass er nicht das Ziel hat, ein Gewerbe zu verunmöglichen, sondern vielmehr neue Gewerbefläche zu schaffen und das Gewerbe zu unterstützen. Weiter will er mit seinen Plänen den Wunsch der Egnacherinnen und Egnacher, nämlich den Erhalt eines Lebensmittelladens in Egnach, unterstützen. Mit dieser Option sollen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es weder für den Volg, noch den Investor, noch den Gemeinderat möglich, Garantien abzugeben. Der Gemeinderat ist jedoch überzeugt, dass bei einem Nein eine grossartige Chance vergeben wird, da mit dem geplanten Verkauf und Neubau ein lebendiges Zentrum in Egnach geschaffen werden kann, in welchem die Besorgungen des täglichen Gebrauchs möglich sein sollen. Am Dienstag, 13. Mai 2025, 19.30 Uhr, organisiert der Gemeinderat eine Informationsveranstaltung über das Geschäft Verkauf Bahnhofplatz 6, Egnach. Sie sind herzlich in die Mehrzweckhalle Rietzelg, Neukirch, eingeladen. Kommen Sie vorbei und informieren Sie sich aus erster Hand über die Pläne des Gemeinderates.
Herzliche Einladung zur Gemeindeversammlung
Am 26. Mai 2025 um 19.30 Uhr findet im Anschluss an die Versammlung der Volksschulgemeinde die Gemeindeversammlung statt. Die Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich in die Rietzelghalle in Neukirch eingeladen. Der Gemeindeversammlung werden die folgenden Traktanden vorgelegt:
1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler
2. Protokoll der Gemeindeversammlung
vom 28. November 2024
3. Jahresrechnung 2024
4. Wahl der externen Revisionsstelle
5. Zonenplanänderung Alterswohnheim Neukirch-Egnach
6. Verkauf Liegenschaft Bahnhofplatz 6, Egnach
7. Mitteilungen, Verabschiedung und Umfrage
Im Anschluss an die Versammlung sind Sie herzlich zum gemeinsamen Apéro eingeladen. Der Gemeinderat hat die dazugehörige Kurz-Botschaft, welche in alle Haushaltungen verteilt wird, verabschiedet. Die ausführliche Botschaft mit den detaillierten Anträgen ist ab 9. Mai auf der Internetseite www.egnach.ch abrufbar. Die Botschaft kann auch in Papierform bei der Gemeindekanzlei, Telefonnummer 071 474 77 66 oder info@egnach.ch, bestellt werden. Für das Traktandum 6, Verkauf Liegenschaft Bahnhofplatz 6, Egnach, organisiert der Gemeinderat am Dienstag, 13. Mai 2025, um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Rietzelg eine Informationsveranstaltung. Sie können sich an diesem Anlass direkt informieren und Fragen zu den Plänen des Gemeinderates stellen. Sie sind herzlich eingeladen.
Auf dem Flyer ist ein QR-Code abgedruckt. Mit diesem Code gelangen Sie ab dem 9. Mai 2025 auf unser Interaktives Berichtswesen. Dort erhalten Sie digital einen vertieften Einblick in die Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Egnach. Probieren Sie es aus! Die Stimmrechtsausweise erhalten die Stimmberechtigten wie gewohnt mit separater Post. Der Gemeinderat freut sich, an der Gemeindeversammlung viele interessierte Einwohnerinnen und Einwohner begrüssen zu dürfen.
Bewilligung Durchführung Open Air am 5. und 6. Juli 2025 im Mausacker
Auf Gesuch hin hat der Gemeinderat dem Kulturverein Eivents aus Märwil die Bewilligung für die Durchführung eines Open Airs, auf dem Gelände der Biohofbeiz Mausacker, Steinebrunn, erteilt. Die Bewilligung beinhaltet die Spielzeit am Samstag, 5. Juli, bis spätestens 03.30 Uhr und am Sonntagmorgen, 6. Juli 2025, von 6.00 bis 9.00 Uhr. Mit der gleichen Bewilligung genehmigt der Gemeinderat die Signalisation Einbahnverkehr Waldershaus/Mausacker vom 5. Juli, 14 Uhr, bis 6. Juli 2025, 10 Uhr. Der Gemeinderat wünscht den Veranstaltern ein schönes Open Air und dankt der betroffenen Bevölkerung ganz herzlich für das Verständnis.
Gemeinderat