Gebührenreglement und Gebührentarif - Fakultatives Referendum
Gebührenreglement und Gebührentarif für Dienstleistungen der Gemeinde Egnach
Während der Vernehmlassungsfrist vom 11. Oktober bis am 4. November 2024 ist eine Eingabe eingegangen. In dieser Eingabe wurde die Ergänzung von Punkt 25 Grünabfuhr vorgeschlagen. Der Gemeinderat hat den Vorschlag aufgenommen und folgende Ergänzung beschlossen:
25 | Grünabfuhr | |
25.00 | Marken 120 Liter | Fr. 8.- |
25.01 | Jahresmarken 120 Liter | Fr. 100.- |
25.02 | Marken 240 Liter | Fr. 16.- |
25.03 | Jahresmarken 240 Liter | Fr. 200.- |
25.04 | Marken 800 Liter | Fr. 30.- |
25.05 | Jahresmarken 800 Liter | Fr. 500.- |
Das revidierte Gebührenreglement wurde vom Departement für Bau und Umwelt vorgeprüft. Die Empfehlungen des Departementes für Bau und Umwelt sind im Reglement berücksichtigt worden und das Reglement wurde anschliessend dem Preisüberwacher zur Kenntnis gebracht.
Stellungnahme von Stefan Meierhans, Preisüberwacher vom 27. Mai 2024:
"Eine summarische Prüfung des Gebührentarifs für Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung betreffend Punkte 25 (Grünabfuhr), 6 (Baugesuchsgebühren, besonders Punkt 6.05), 70 (Anlässe), 81 (Hundesteuer) und 9 (Wasserbezug temporär) hat keine Hinweise auf einen Preismissbrauch gemäss Preisüberwachungsgesetz (PüG, SR 942.20) ergeben. Auf eine umfassende Prüfung und detaillierte Empfehlung zu den Gebührentarifen verzichtet der Preisüberwacher zurzeit. Das bedeutet, dass der Preisüberwacher diese Gebühren nicht ohne konkrete Hinweise zu einem späteren Zeitpunkt einer vertieften Prüfung unterziehen wird. Eine vertiefte Prüfung kann aber beispielsweise erfolgen, wenn sich in einem Punkt plötzlich konkrete Hinweise auf eine missbräuchlich hohe Gebühr ergeben würden oder sich die Verhältnisse wesentlich verändert haben. Je nach Ergebnis einer solchen Prüfung könnte der Preisüberwacher der Gemeinde Egnach dann zu diesem Zeitpunkt beantragen, die Ge-bühren für die Zukunft entsprechend anzupassen."
"Weiter kann ich Ihnen mitteilen, dass die Gemeinde Egnach mit der Unterbreitung des Gebührentarifs ihrer Pflicht zur Konsultation gemäss Art. 14 Abs. 1 des Preisüberwachungsgesetzes nachgekommen ist. Damit sind die formellen Anforderungen von Art. 14 Abs. 1 PüG erfüllt."
Das Gebührenreglement und Gebührentarif wird ab heute bis zum 15. Dezember 2024 dem fakultativen Referendum, gemäss Artikel 11 der Gemeindeordnung unterstellt.
Das Reglement wird während der Referendumsfrist in der Abteilung Zentrale Dienste, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 81, 9315 Neukirch-Egnach oder auf der Homepage www.egnach.ch öffentlich aufgelegt bzw. zugänglich gemacht.
Gemeinderat
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Gebührenreglement (PDF, 535.95 kB) | Download | 0 | Gebührenreglement |
Inserat fakultatives Referendum Gebührenreglement (PDF, 82.6 kB) | Download | 1 | Inserat fakultatives Referendum Gebührenreglement |
Synopse Gebührenreglement (PDF, 620.15 kB) | Download | 2 | Synopse Gebührenreglement |