Mitteilungen aus dem Gemeinderat 15. November 2024
Mitteilungen aus dem Gemeinderat
Gebührenreglement und Gebührentarif für Dienstleistungen der Gemeinde Egnach.
Während der Vernehmlassungsfrist vom 11. Oktober bis am 4. November 2024 ist eine
Eingabe eingegangen. In dieser Eingabe wurde die Ergänzung von Punkt 25 Grünabfuhr vorgeschlagen. Der Gemeinderat hat den Vorschlag aufgenommen und folgende Ergänzung beschlossen:
25 Grünabfuhr
25.00 Marken 120 Liter Fr. 8.–
25.01 Jahresmarken 120 Liter Fr. 100.–
25.02 Marken 240 Liter Fr. 16.–
25.03 Jahresmarken 240 Liter Fr. 200.–
25.04 Marken 800 Liter Fr. 30.–
25.05 Jahresmarken 800 Liter Fr. 500.–
Das revidierte Gebührenreglement wurde vom Departement für Bau und Umwelt vorgeprüft. Die Empfehlungen des Departementes für Bau und Umwelt sind im Reglement berücksichtigt worden und das Reglement wurde anschliessend dem Preisüberwacher zur Kenntnis gebracht.
Stellungnahme von Stefan Meierhans, Preisüberwacher vom 27. Mai 2024:
«Eine summarische Prüfung des Gebührentarifs für Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung
betreffend Punkte 25 (Grünabfuhr), 6 (Baugesuchsgebühren, besonders Punkt 6.05), 70 (Anlässe), 81 (Hundesteuer) und 9 (Wasserbezug temporär) hat keine Hinweise auf einen Preismissbrauch gemäss Preisüberwachungsgesetz (PüG, SR 942.20) ergeben. Auf eine umfassende Prüfung und detaillierte Empfehlung zu den Gebührentarifen verzichtet der Preisüberwacher zurzeit. Das bedeutet, dass der Preisüberwacher diese Gebühren nicht ohne konkrete Hinweise zu einem späteren Zeitpunkt einer vertieften Prüfung unterziehen wird. Eine vertiefte Prüfung kann aber beispielsweise erfolgen, wenn sich in einem Punkt plötzlich konkrete Hinweise auf eine missbräuchlich hohe Gebühr ergeben würden oder sich die Verhältnisse wesentlich verändert haben. Je nach Ergebnis einer solchen Prüfung könnte der Preisüberwacher der Gemeinde Egnach dann zu diesem Zeitpunkt beantragen, die Gebühren für die Zukunft entsprechend anzupassen». «Weiter kann ich Ihnen mitteilen, dass die Gemeinde Egnach mit der Unterbreitung des Gebührentarifs ihrer Pflicht zur Konsultation gemäss Art. 14 Abs. 1 des Preisüberwachungsgesetzes nachgekommen ist. Damit sind die formellen Anforderungen von Art. 14 Abs. 1 PüG erfüllt.»
Das Gebührenreglement und Gebührentarif wird ab heute bis zum 15. Dezember 2024 dem fakultativen Referendum gemäss Artikel 11 der Gemeindeordnung unterstellt. Weitere Details entnehmen Sie aus dem Inserat in dieser Ausgabe. Das Reglement wird während der Referendumsfrist in der Abteilung Zentrale Dienste, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 81, 9315 Neukirch-Egnach, oder auf der Website www.egnach.ch öffentlich aufgelegt bzw. zugänglich gemacht.
Zonenplanänderung Alterswohnheim und Rietzelg Neukirch
Die Genossenschaft Alterswohnheim Neukirch-Egnach AWH reichte im Herbst 2021 ein Zonenplanänderungsgesuch ein. Dieses wurde durch den Gemeinderat zuhanden der Vorprüfung beim Departement für Bau und Umwelt DBU genehmigt und verabschiedet. Zur Vorprüfung wurde eine Zonenplanänderung für den Ausbau des AWH eingereicht. Für den Ausbau des AWH ist vorgesehen, einen Teil der Parz. Nr. 567 von der Landwirtschaftszone Lw in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA und im Gegenzug ein flächengleicher Teil der Parz. Nr. 3061, Eigentümer Politische Gemeinde Egnach, von der OeBA in die Lw umzuzonen. Der Gemeinderat hat diese Zonenplanänderung genehmigt und für die Mitwirkung ab Freitag, 22. November bis Sonntag, 15. Dezember 2024 freigegeben. Am Montag, 25. November 2024, um 19.00 Uhr findet dazu in der MZH Rietzelg eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Alle interessierten Personen sind herzlich eingeladen. Die öffentliche Auflage der Zonenplanänderung ist im Frühjahr 2025 vorgesehen. Die Zonenplanänderung erfordert anschliessend eine Zustimmung durch die Gemeindeversammlung (voraussichtlich Gemeindeversammlung vom 26.05.2025). Anschliessend ist eine Genehmigung durch das DBU sowie eine Inkraftsetzung durch den Gemeinderat erforderlich.
Auftragsvergabe
Für die Strassensanierung Mausacker, Steinebrunn sind im Budget 2024 150'000 Franken enthalten. Der Gemeinderat hat den Auftrag wie folgt vergeben:
• Bürgi Tief- und Strassenbau GmbH, Bischofszell zum Preis von 170'000 Franken. Um die Arbeiten noch im 2024 ausführen zu können, hat der Gemeinderat einen Nachtragskredit von 15'000 Franken bewilligt.
Personelles
Jill Blum, Sachbearbeiterin Einwohnerdienste und Kanzlei, beendet ihre befristete Anstellung
in der Abteilung Zentrale Dienste per 31. Januar 2025. Aus über 50 eingegangenen Bewerbungen, welche auf die öffentliche Ausschreibung eingegangen sind, hat der Gemeinderat Cheyenne Eugster aus Langrickenbach per 13. Januar 2025 gewählt. Cheyenne Eugster hat ihre Ausbildung zur Kauffrau EFZ bei der Kantonalen Verwaltung Appenzell Innerrhoden abgeschlossen.
Wir heissen Cheyenne Eugster herzlich willkommen im Team der Gemeinde Egnach und wünschen ihr viel Freude und Erfolg an ihrer neuen Arbeitsstelle.
Weiter hat der Gemeinderat:
• sich an der Vernehmlassung zur Revision des Datenschutzgesetzes beteiligt.
• den Beitritt zum Verein Digitalarchiv Thurgau beschlossen. Der Verein befasst sich mit der digitalen Langzeitarchivierung.
Der Gemeinderat hat Kenntnis genommen:
• vom Inspektionsbericht der Gebäudeversicherung Thurgau über die Feuerwehr Egnach anlässlich der Mannschaftsübung vom 4. September 2024. Der Feuerwehr Egnach wird eine sehr gute Arbeit bescheinigt und das Ziel der Inspektion wurde erreicht. Der Gemeinderat dankt den Mitgliedern der Feuerwehr unter dem Kommando von Feuerwehr-Kommandant Remo Strasser ganz herzlich für die gute Arbeit und den wertvollen Einsatz zugunsten der Egnacher Bevölkerung
• von der Einwohnerzahl per 29. Oktober 2024: 5'072
• von den Untersuchungsberichten vom 3. und 15. Oktober 2024 der Wasserversorgung Egnach. Es gibt keine Beanstandungen.
Gemeinderat