Revision Gebührenreglement - Vernehmlassung
Der Gemeinderat hat beschlossen, das Gebührenreglement mit Gebührentarif vom
1. Januar 2011 zu überarbeiten und somit den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Der Anspruch an die Gemeindebehörde und die Mitarbeitenden der Verwaltung hat sich in den letzten Jahren verändert. Der Aufwand für die Bewältigung von komplizierten Rechtsverfahren hat sich stark erhöht. Der Gemeinderat vertritt die Ansicht, dass Dienstleistungen der Verwaltung, welche über den Gemeingebrauch hinausgehen, den Verursachenden überwälzt werden und nicht mit Steuergelder finanziert werden sollen. Weiter hat der Gemeinderat das Reglement der allgemeinen Kostensteigerung angepasst.
Der Entwurf des Reglements, wie er jetzt vorliegt, wurde vom Departement für Bau und Umwelt vorgeprüft. Die Empfehlungen des Departementes wurden im Reglement berücksichtigt und das Reglement wurde anschliessend dem Preisüberwacher zur Kenntnis gebracht.
Stellungnahme von Stefan Meierhans, Preisüberwacher vom 27. Mai 2024:
"Eine summarische Prüfung des Gebührentarifs für Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung betreffend Punkte 25 (Grünabfuhr), 6 (Baugesuchsgebühren, besonders Punkt 6.05), 70 (Anlässe), 81 (Hundesteuer) und 9 (Wasserbezug temporär) hat keine Hinweise auf einen Preismissbrauch gemäss Preisüberwachungsgesetz (PüG, SR 942.20) ergeben. Auf eine umfassende Prüfung und detaillierte Empfehlung zu den Gebührentarifen verzichtet der Preisüberwacher zurzeit. Das bedeutet, dass der Preisüberwacher diese Gebühren nicht ohne konkrete Hinweise zu einem späteren Zeitpunkt einer vertieften Prüfung unterziehen wird. Eine vertiefte Prüfung kann aber beispielsweise erfolgen, wenn sich in einem Punkt plötzlich konkrete Hinweise auf eine missbräuchlich hohe Gebühr ergeben würden oder sich die Verhältnisse wesentlich verändert haben. Je nach Ergebnis einer solchen Prüfung könnte der Preisüberwacher der Gemeinde Egnach dann zu diesem Zeitpunkt beantragen, die Ge-bühren für die Zukunft entsprechend anzupassen."
"Weiter kann ich Ihnen mitteilen, dass die Gemeinde Egnach mit der Unterbreitung des Gebührentarifs ihrer Pflicht zur Konsultation gemäss Art. 14 Abs. 1 des Preisüberwachungsgesetzes nachgekommen ist. Damit sind die formellen Anforderungen von Art. 14 Abs. 1 PüG erfüllt."
Bevor das Reglement dem fakultativen Referendum unterstellt wird, ist die ganze Bevölkerung herzlich zur Vernehmlassung eingeladen. Während der Zeit vom 11. Oktober bis 4. November 2024 liegt das revidierte Gebührenreglement mit Gebührentarif in der Abteilung Zentrale Dienste, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 81, 9315 Neukirch öffentlich auf oder ist unter www.egnach.ch abrufbar.
Eingaben zum Reglement sind schriftlich an die Gemeindeschreiberin, Eveline Mezger, Bahnhofstrasse 81, 9315 Neukirch (Egnach) oder an info@egnach.ch einzureichen.
Der Gemeinderat dankt der ganzen Bevölkerung für das Interesse und die Mitwirkung.
Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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Entwurf_Gebührenreglement_Version_20241010 (PDF, 536.38 kB) | Download | 0 | Entwurf_Gebührenreglement_Version_20241010 |
Gebührenreglement_gültige Version (PDF, 341.49 kB) | Download | 1 | Gebührenreglement_gültige Version |
Medienbericht Lokalanzeiger_Revision Gebührenreglement (PDF, 11.84 kB) | Download | 2 | Medienbericht Lokalanzeiger_Revision Gebührenreglement |
Synopse Revision Gebührenreglement (PDF, 603.99 kB) | Download | 3 | Synopse Revision Gebührenreglement |
Inserat Vernehmlassung Gebührenreglement (PDF, 83.06 kB) | Download | 4 | Inserat Vernehmlassung Gebührenreglement |