Hundekontrolle
Der Vollzug der Hundegesetzgebung obliegt im Kanton Thurgau den politischen Gemeinden.
Anmeldungen, Adressänderungen, Abmeldungen, Todesfälle und Halterwechsel müssen innert 30 Tagen den Einwohnerdiensten gemeldet werden. Sie können dies direkt übber unseren Online-Schalter (unten aufgeführt) machen.
Hundekotsäcke können Sie kostenlos am Schalter der Einwohnerdienste Egnach beziehen.
Betreffend Bewilligungsverfahren für potenziell gefährliche Hunde oder betreffend Tierschutz wenden Sie sich bitte ans Veterinäramt Thurgau: Tel. 058 345 57 30.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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