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Alimentenwesen

Das Alimentenwesen unterteilt sich hauptsächlich in zwei Teilbereiche: Alimenten-Bevorschussung sowie –Inkasso. Bedingung für die Unterstützung ist bei beiden Bereichen ein von der KESB genehmigter Unterhaltsvertrag oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil.

Alimentenbevorschussung:
Die Bevorschussung dient der Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes, falls der zur Alimentenzahlung verpflichtete Elternteil die Alimente unregelmässig oder nicht bezahlt.
 
In diesem Fall muss der Anspruch auf Bevorschussung berechnet werden. Das nötige Gesuchsformular kann bei uns angefordert werden.

Falls sich aus der Berechnung eine vollständige oder teilweise Bevorschussung ergibt, werden die Alimente von der politischen Gemeinde bevorschusst.
 
Alimenteninkasso:
Unterhaltsberechtigte Kinder und Ehegatten haben Anspruch auf Inkassohilfe, wenn die Alimentenschuldner ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nur teilweise nachkommen.
 
Wir übernehmen die Einforderung von Kinder- und Frauenalimenten, Kinder- und Ausbildungszulagen und können Unterhaltsberechtigte bei allen notwendigen Inkassomassnahmen vertreten.

Weitere Informationen finden Sie beim Sozialamt des Kantons Thurgau: Sozialamt Thurgau

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